Skip to Main Content



Kostenlose und unverbindliche
Beratung unter

✆ +49 5541 - 91210

Sozialstation Hann. Münden
  • Home
  • Über uns
    • Ihre Ansprechpartner
    • Pflegeleitbild
  • Leistungen
  • Pflegeratgeber
    • Pflegebedürftigkeit und Leistungen
    • Interessante Links
  • Karriere
    • Gute Gründe…
  • Home
  • Über uns
    • Ihre Ansprechpartner
    • Pflegeleitbild
  • Leistungen
  • Pflegeratgeber
    • Pflegebedürftigkeit und Leistungen
    • Interessante Links
  • Karriere
    • Gute Gründe…

Pflegebedürftigkeit und Leistungen

Tritt der Fall einer Pflegebedürftigkeit bei einem selbst oder einem/einer nahen Angehörigen ein, steht man am Anfang sehr oft vor einem Berg von Fragen.
Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen? Welche Kosten trägt die Pflegekasse und welche muss ich privat tragen?

Die folgenden Unterseiten sollen Ihnen die notwendigen Basisinformationen rund um das Thema Pflege geben und dabei helfen, sich im komplizierten „Pflege-Dschungel“ besser zurechtzufinden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Pflegebedürftigkeit

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe“ bedarf.


Manchmal entsteht der Bedarf nach Hilfe schleichend. Man merkt plötzlich, dass Dinge, die einem früher problemlos von der Hand gingen, immer schwerer fallen.
Manchmal geht es allerdings auch sehr schnell, wie zum Beispiel nach einem Sturz. Schlagartig ist alles anders.
Egal, wie es kommt, es stellt sich immer die Frage: Was nun?

Antrag auf Pflegegrad

Die Pflegekassen stellen auf Antrag die finanziellen Mittel zur Verfügung, die benötigt werden, um Ihnen die erforderliche Hilfe zu ermöglichen.
Den Antrag können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zusenden lassen oder ganz formlos selbst einen aufsetzen. Diesen senden Sie mit Ihren Daten an die Pflegekasse (= dieselbe wie Ihre Krankenkasse).
Ihre Kasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst (kurz: MD) weiter. Der MD vereinbart daraufhin bei Ihnen zu Hause einen Termin, bei dem ein Pflegegutachten erstellt wird.
Anhand des erstellten Pflegegutachtens wird beurteilt, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wenn ja, welchen. Sie erhalten über das Ergebnis innerhalb weniger Tage einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Krankenkasse.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei der Antragstellung auf Pflegegrad zur Seite. Auf Wunsch sind wir auch anwesend bei der Begutachtung durch den MD.

Pflegegrade

Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist das Maß der noch vorhandenen Selbstständigkeit einer Person. Es zählen dabei aber nicht nur körperliche Fähigkeiten, sondern es spielen ebenso geistige und psychische Faktoren eine Rolle.

Wird bei Ihnen durch den MD festgestellt, dass sie pflegebedürftig sind, ergibt sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Sachleistung:
Hierbei wird die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt, der die Pflegeleistungen monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.

Geldleistung:
Hier wird Ihnen monatlich ein Ihrem Pflegegrad entsprechender Betrag von der Pflegekasse überwiesen und Sie organisieren sich Ihre erforderliche Pflege selbst. In den meisten Fällen sind Angehörige oder Nachbarn und Freunde in die Pflege eingebunden, die durch das monatliche Pflegegeld für Ihre Hilfeleistungen finanziell honoriert werden.
Um die Qualität der selbstorganisierten häuslichen Pflege sicherzustellen, ist ein regelmäßiges Pflegeberatungsgespräch nach §37.3 SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst notwendig, der Ihre aktuelle Pflegesituation erfasst und beurteilt und Ihrer Pflegekasse Rückmeldung gibt.

Kombinationsleistung:
Sachleistung und Geldleistung können kombiniert werden, sodass ein Teil der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt wird und der andere Teil in Eigenregie sichergestellt wird.
Sobald Ihre Pflegekasse die monatliche Rechnung Ihres Pflegedienstes erhalten hat, überweist sie Ihnen den noch entsprechend Ihrem Pflegegrad übrigen Betrag an Pflegegeld. Dieser errechnet sich übrigens anteilsmäßig, d.h. wenn Ihr Pflegedienst 40 % des Pflegesachleistungsbudgets abgerechnet hat, erhalten Sie noch 60 % Ihres Pflegegeldbudgets.

Übersicht über Ihre Leistungsansprüche je nach Pflegegrad

Sozialstation Hann. Münden
Wiesenpfad 1
34346 Hann. Münden

Rufen Sie einfach an unter
+49 5541 91210

;

Kontakt

Sozialstation Hann. Münden
Wiesenpfad 1
34346 Hann. Münden

✆ +49 (0) 5541.91210
✉ info@sozialstation-hm.de

➤ Impressum
➤ Datenschutz
➤ Cookie-Richtlinie

Büroöffnungszeiten

Mo bis Do
08:00 bis 15:00
Fr
08:00 bis 13:00
…und nach Vereinbarung
➤ Anprechpartner

Mitgliedschaften

bad e.V. (Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.)

© 2025 Sozialstation Hann. Münden - WordPress Theme by Kadence WP

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
  • {title}
  • {title}
  • {title}