Tritt der Fall einer Pflegebedürftigkeit bei einem selbst oder einem/einer nahen Angehörigen ein, steht man am Anfang sehr oft vor einem Berg von Fragen.
Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen? Welche Kosten trägt die Pflegekasse und welche muss ich privat tragen?

Die folgenden Unterseiten sollen Ihnen die notwendigen Basisinformationen rund um das Thema Pflege geben und dabei helfen, sich im komplizierten “Pflege-Dschungel” besser zurechtzufinden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Pflegebedürftigkeit

Nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn sie “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe” bedarf.
(vgl. Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand: 16.04.2015)

Manchmal entsteht der Bedarf nach Hilfe schleichend. Man merkt plötzlich, dass Dinge, die einem früher problemlos von der Hand gingen, immer schwerer fallen.
Manchmal geht es allerdings auch sehr schnell, wie zum Beispiel nach einem Sturz. Schlagartig ist alles anders.
Egal, wie es kommt, es stellt sich immer die Frage: Was nun?

Antrag auf Pflegegrad

Die Pflegekassen stellen auf Antrag die finanziellen Mittel zur Verfügung, die benötigt werden, um Ihnen die erforderliche Hilfe zu ermöglichen.
Den Antrag können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zusenden lassen oder ganz formlos selbst einen aufsetzen. Diesen senden Sie mit Ihren Daten an die Pflegekasse (= dieselbe wie Ihre Krankenkasse).
Ihre Kasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) weiter. Der MDK vereinbart daraufhin bei Ihnen zu Hause einen Termin, bei dem ein Pflegegutachten erstellt wird.
Anhand des erstellten Pflegegutachtens wird beurteilt, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und wenn ja, welchen. Sie erhalten über das Ergebnis innerhalb weniger Tage einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Krankenkasse.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei der Antragstellung auf Pflegegrad zur Seite. Auf Wunsch sind wir auch anwesend bei der Begutachtung durch den MDK.

Pflegegrade

Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einem Pflegegrad ist das Maß der noch vorhandenen Selbstständigkeit einer Person. Es zählen dabei aber nicht nur körperliche Fähigkeiten, sondern es spielen ebenso geistige und psychische Faktoren eine Rolle.

–> Mehr Informationen zum Begutachtungsverfahren und Pflegegradzuteilung (…folgt in Kürze)

Wird bei Ihnen durch den MDK festgestellt, dass sie pflegebedürftig sind, ergibt sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Sachleistung:
Hierbei wird die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt, der die Pflegeleistungen monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.

Geldleistung:
Hier wird Ihnen monatlich ein Ihrem Pflegegrad entsprechender Betrag von der Pflegekasse überwiesen und Sie organisieren sich Ihre erforderliche Pflege selbst. In den meisten Fällen sind Angehörige oder Nachbarn und Freunde in die Pflege eingebunden, die durch das monatliche Pflegegeld für Ihre Hilfeleistungen finanziell honoriert werden.
Um die Qualität der selbstorganisierten häuslichen Pflege sicherzustellen, ist ein regelmäßiges Pflegeberatungsgespräch nach §37/3 SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst notwendig, der Ihre aktuelle Pflegesituation erfasst und beurteilt und Ihrer Pflegekasse Rückmeldung gibt.

Kombinationsleistung:
Sachleistung und Geldleistung können kombiniert werden, sodass ein Teil der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt wird und der andere Teil in Eigenregie sichergestellt wird.
Sobald Ihre Pflegekasse die monatliche Rechnung Ihres Pflegedienstes erhalten hat, überweist sie Ihnen den noch entsprechend Ihrem Pflegegrad übrigen Betrag an Pflegegeld. Dieser errechnet sich übrigens anteilsmäßig, d.h. wenn Ihr Pflegedienst 40 % des Pflegesachleistungsbudgets abgerechnet hat, erhalten Sie noch 60 % Ihres Pflegegeldbudgets.

Sie können es sich ganz einfach machen und diesen Pflegegeldrechner verwenden, um herauszufinden, ob und wie viel Pflegegeld Sie noch ausgezahlt bekommen, wenn sie Kombinationsleistungen nutzen.

Übersicht über Ihre Leistungsansprüche je nach Pflegegrad

LeistungenPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegesachleistungen (mtl.)689,- €1.298,- €1.612,- €1.995,- €
Pflegegeld (mtl.)316,- €545,- €728,- €901,- €
Entlastungsleistungen (mtl.)125,- €125,- €125,- €125,- €125,- €
Verhinderungspflege (jährl.)1.612,- €1.612,- €1.612,- €1.612,- €
Kurzzeitpflege (jährl.)1.612,- €1.612,- €1.612,- €1.612,- €
Tages-/Nachtpflege (mtl.)689,- €1.298,- €1.612,-€1.995,- €
Pflegehilfsmittel (mtl.)40, €40, €40, €40, €40, €
Hausnotruf (mtl.)23,- €23,- €23,- €23,- €23,- €
Wohnraumanpassung (einm.)4.000,- €4.000,- €4.000,- €4.000,- €4.000,- €
Wohngruppenzuschuss (mtl.)214,- €214,- €214,- €214,- €214,- €