Pflegebedürftigkeit führt meistens zu vielen bedeutenden Veränderungen. Vieles ist nicht mehr wie früher. Als besonders unangenehm einschneidend empfinden viele Betroffene, wenn sie ihre vertraute Umgebung verlassen sollen, um in ein Pflegeheim zu ziehen.

GEPFLEGT ZU HAUSE LEBEN

Und genau hier setzt unser Pflegekonzept an:
Nach unserem Motto „gepflegt zu Hause leben“ ist es unser Ziel, den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung für Sie so lange wie möglich zu verzögern und bestenfalls sogar zu verhindern, indem wir Ihnen oder Ihren Angehörigen eine sehr gute häusliche Versorgung zukommen lassen.

Diese besteht u.a. aus folgenden Leistungen:

Zur Grundpflege gehören alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen in den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, wie die Körperpflege, Ernährung oder Mobilität der pflegebedürftigen Person.

Im Einzelnen zählen dazu:

  • Umfassende Körperpflege (Unterstützung bei der Morgen- und Abendtoilette, beim Duschen und Haarewaschen)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Hilfe bei der Ernährung (Herrichten von Mahlzeiten)
  • Unterstützung beim Erhalt der Mobilität
  • Prophylaxen (z.B. Sturzprophylaxe)

Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und umfasst verschiedene Maßnahmen, welche die pflegebedürftigen Personen bei der Heilung oder Verbesserung einer Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Behandlungspflege kann auch zur Vorbeugung eines Krankenhausaufenthalts angeordnet werden.

Zur Behandlungspflege zählen:

  • Richten und Gabe von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Abnahme von Kompressionsverbänden
  • Injektionen (z.B. Insulin, Heparin) und Richten von Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Wundversorgung inkl. Verbandswechsel
  • Hilfe bei Inhalationen
  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
  • Katheterversorgung
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Krankenbeobachtung

Jede Person mit Pflegegrad, die im häuslichen Umfeld versorgt wird, hat Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag soll dabei unterstützen, den Alltag der pflegebedürftigen Person unter Beibehaltung der Selbstständigkeit zu erleichtern.

Unter die von uns angebotenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen fallen:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Wöchentlicher Einkauf oder kleinere Besorgungen (Rezepte usw.)
  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags
  • Begleitdienste
  • Psychosoziale Betreuung (einzeln oder in Kleingruppen – Spiele spielen, kreativ sein, Erinnerungspflege)
  • Spaziergänge
  • Wir helfen Ihnen bei einer demenziellen Erkrankung, Ihre kognitive Leistungsfähigkeit zu erhalten und Ihren Alltag zu organisieren

Können pflegende Angehörige der Pflegetätigkeit zeitweise nicht nachkommen (beispielsweise aufgrund eigener Erkrankung, Urlaub oder Terminen), springen wir von der Sozialstation Saalekreis vertretungsweise ein.

Hierzu steht Ihnen kalenderjährlich ein Budget von 1.685,- Euro bzw. sogar bis zu 3.539,- Euro zur Verfügung, das zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.

Die Leistungen der Verhinderungspflege können Sie individuell je nach Bedarf mit uns vereinbaren. Prinzipiell sind alle Leistungen der Grundpflege, Haushaltsunterstützung und Betreuung nutzbar. Zusätzlich können wir bei Bedarf die medizinische Behandlungspflege wie Tablettengabe oder Kompressionsstrümpfe anziehen mit übernehmen.

Verhinderungspflege können Sie tage- oder wochenweise genutzt werden, maximal bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Ebenso können Sie einmalig oder regelmäßig stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen; eine Möglichkeit, die für die Pflegeperson eine deutliche Entlastung im Alltag bedeuten kann! Der Leistungsbetrag pro Kalenderjahr ist bei der stundenweisen Verhinderungspflege derselbe wie bei der „normalen“ Verhinderungspflege (1.685,- Euro bzw. bis zu 3.539,- Euro).

Ein Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 kann von jeder Person mit Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Für reine Pflegegeldempfänger ist der Beratungsbesuch sogar verpflichtend und muss viertel- oder halbjährlich durchgeführt werden.

Hierbei kommt eine erfahrene Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und berät Sie zu Ihrer aktuellen pflegerischen Situation, zu Ihren Leistungsansprüchen und zu möglichen Unterstützungs- oder Entlastungsangeboten für Sie selbst oder Ihre pflegenden Angehörigen.