Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson eines Pflegebedürftigen verhindert ist (beispielsweise aufgrund eigener Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen) oder bei der Pflege zeitweise Entlastung benötigt.

Hierzu steht Ihnen kalenderjährlich ein Budget von 1.612,- Euro bzw. sogar bis zu 2.418,- Euro zur Verfügung, das auf Antrag zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.

Die Leistungen der Verhinderungspflege können Sie individuell je nach Bedarf mit uns vereinbaren. Prinzipiell sind alle Leistungen der Grundpflege, Haushaltshilfe und Betreuung nutzbar. Zusätzlich können wir bei Bedarf die medizinischen Leistungen (HKP) wie Tablettengabe oder Kompressionsstrümpfe anziehen mit übernehmen.

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege?

– Vorhandensein von Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
– die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
– es existiert eine bei der Kasse gemeldete Pflegeperson, die normalerweise die Pflege oder einen Teil der Pflege sicherstellt.

Nutzung von Verhinderungspflege: bis zu sechs Wochen am Stück oder stundenweise

Verhinderungspflege können Sie tage- oder wochenweise genutzt werden, maximal bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Ebenso ist es möglich, stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen; eine Möglichkeit, die für die Pflegeperson eine deutliche Entlastung im Alltag bedeuten kann!
Sie können unsere Leistungen regelmäßig, bspw. 1-2 mal wöchentlich, oder nur einmalig nutzen.
Der Leistungsbetrag pro Kalenderjahr ist derselbe wie bei der „normalen“ Verhinderungspflege (1.612,- Euro bzw. bis zu 2.418,- Euro).

Unser Angebot für Sie:

Gerne übernehmen wir die Verhinderungspflege in Ihren eigenen vier Wänden. Wir bitten Sie hierzu, Ihre Anfrage auf die Übernahme der Verhinderungspflege bei uns rechtzeitig zu stellen, damit wir genügend Planungsvorlauf haben.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Fragen rund ums Thema zur Seite.

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