Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege genannt, schließt alle medizinischen Maßnahmen ein, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnet.

Dazu gehören beispielsweise:

• Medikamente vorbereiten und verabreichen
• Injektionen i.m. und s.c. (z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern, Anti-Thrombose-Spritzen)
• Blutdruck- und Blutzuckermessungen
• Wundversorgung, Verbandswechsel
• Dekubitusbehandlung
• Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
• Kompressionsverbände
• Versorgung von Stomata, PEG und suprapubischen Kathetern
• Katheterwechsel, Blasenspülung
• Portversorgung
• Absaugen der oberen Luftwege (wie z.B. Mund, Nase)
• Inhalation
• Parenterale Ernährung

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Für die Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch den Haus- oder Facharzt gibt es ein spezielles Formular, das bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung der Kostenübernahme eingereicht wird.

Die erbrachten Leistungen können wir dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Privatversicherte reichen die Rechnung, die sie von uns erhalten, zusammen mit dem Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bei ihrer privaten Krankenversicherung ein und bekommen den Betrag (abzüglich eines evtl. Eigenanteils) erstattet.

Weitere Kosten:

Sofern Sie von Ihrer Krankenkasse nicht zuzahlungsbefreit sind, sind Sie nach aktueller Rechtslage als gesetzlich Versicherter leider verpflichtet, einen gewissen Kostenanteil selbst zu tragen.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Für jede Verordnung, die Ihr Arzt Ihnen ausstellt, müssen Sie eine Gebühr von 10,- € an Ihre Krankenkasse entrichten (es ist also empfehlenswert, sich Verordnungen über möglichst lange Zeiträume ausstellen zu lassen).
Zusätzlich tragen Sie pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage der Verordnung 10% der Kosten privat; Ihre Krankenkasse übernimmt für diesen Zeitraum 90% der Kosten.

Beispiel:
Ihr Arzt verordnet Ihnen einmal täglich eine Hilfe bei der Medikamenteneinnahme.
Kosten pro Einsatz: 8,09 €.
28 Tage x 8,09 € = 226,52 €,
davon 10 % Eigenanteil pro Kalenderjahr: 22,65 €.
zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr für jede ausgestellte Verordnung.